top

Hundehaltung im Zwinger

Für die Haltung eines Hundes gibt es laut Tierschutzgesetz genaue Vorgaben, an die sich jeder Hundebesitzer, der seinen Hund in einem Zwinger unterbringen möchte, zu halten hat, damit er keine Probleme mit dem hiesigen Tierschutzverein bekommt und der Hund auch artgerecht gehalten wird.

Zum einen dürfen Welpen, die 5 Monate alt sind und darunter, nicht überwiegend im Zwinger verbringen.

Die Größe des Zwingers sollte mindestens 15 Quadratmeter für einen Hund betragen, für jeden weiteren Hund, der ebenfalls in dem Zwinger gehalten werden soll, müssen zusätzlich 5 Quadratmeter eingeplant werden.

In dem Zwinger sollte dem Hund eine Hütte zur Verfügung stehen, die unter anderem wärmeisoliert ist, eine Wasser abweisende Unterlage enthält und dem Hund Schutz vor ungemütlichen Wetter, wie Nässe oder Kälte bietet.

Natürlich ist es auch zwingend notwendig auf die Sauberkeit im Zwinger zu achten, daher sollte der Zwinger regelmäßig gereinigt werden, um Urin und Kot zu entfernen.
Ein Anketten in einem Zwinger ist grundsätzlich verboten.

Auch wenn der Hund den ganzen Tag draußen verbringt, ist der nötige Auslauf unabdingbar, damit er die notwendige Bewegung erhält.
Zudem sollte der Hund zweimal täglich Kontakt zu Menschen haben, damit er nicht völlig isoliert und dadurch womöglich zu einem ‘Kläffer’ oder sogar Beißer wird.

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

top